DGUV V3 Prüfungen
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KFK KONRAD® GMBH informiert: DGUV V3 Prüfungen

Warum DGUV V3 Prüfungen?

Die DGUV 3 ist eine deutsche Vorschrift, die sich mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befasst. Sie wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erlassen und trägt den Titel „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Die DGUV 3 legt fest, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Sicherheit geprüft werden müssen, um Unfälle und Gefährdungen zu verhindern.

Die Prüfung nach DGUV 3 wird in verschiedenen zeitlichen Intervallen durchgeführt, abhängig von der Art der Anlagen und Betriebsmittel sowie den örtlichen Gegebenheiten. Die Prüfung kann beispielsweise jährlich, alle drei Jahre oder in anderen Zeitabständen erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die DGUV 3 spezielle Anforderungen an die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel stellt und dass diese Prüfungen in der Regel von qualifizierten Elektrofachkräften oder Elektrofachbetrieben durchgeführt werden müssen.

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An jedem Ort gleich: KFK Konrad® – Leitfaden für die korrekte Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Die Prüfung aller ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nehmen wir von KFK Konrad® immer nach der in den DIN VDE-Bestimmungen festgehaltenen Vorgehensweise vor. Unsere Elektrofachkräfte gehen bei der Einzelprüfung jedes Betriebsmittels nach dem A-F-M-D-Prinzip vor, um alle Vorgaben der Richtlinie abzudecken.

Augenscheinnahme: Das Betriebsmittel wird durch Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung untersucht.

Funktionstest: Eingehende Funktionsprüfung des Betriebsmittels

Messung: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen mit kalibrierten Messgeräten zur Feststellung der Einhaltung der Richtwerte. Dabei werden unter anderem z.B. folgende Werte geprüft: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom…

Dokumentation: Bei bestandener Prüfung erhält das Betriebsmittel eine Prüfplakette sowie ein Prüfprotokoll, das den Vorgaben der gesetzlichen Normen entspricht und gerichtsverwertbar ist.

Die Prüfung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DGUV V3, §2, Abschnitt 2, wonach die Prüfung ortsfester Betriebsmittel den „Elektrotechnischen Regeln“ entsprechen muss. Im Fall der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel kommen dabei die Richtlinien der VDE 0701/0702 zur Geltung.

Unsere Elektrofachkräfte bei KFK Konrad® werden in regelmäßigen Intervallen speziell für die Prüfung geschult und kennen die Normen und Vorschriften die für eine ordnungsgemäße Prüfung maßgeblich sind. Auch bei Änderungen der Vorschriften sind wir so stets im Bilde.  Wir arbeiten mit modernen Prüf- und Messgeräten, um präzise Ergebnisse zu erhalten.

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