DGUV V3 Püfung ortsfester Anlagen
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KFK KONRAD® GMBH informiert: DGUV V3 Püfung an ortsfesten Anlagen

Warum DGUV V3 Püfung an ortsfesten Anlagen?

Die „DGUV Vorschrift 3“ ist eine deutsche Unfallverhütungsvorschrift, die sich mit der Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befasst. Sie dient dazu, die Sicherheit in Unternehmen zu gewährleisten, indem elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit geprüft werden.

Die Prüfung von ortsfesten Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 umfasst unter anderem:

  1. Erstprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme oder nach Änderungen an der Anlage müssen diese durch eine befähigte Person geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.
  2. Wiederholungsprüfung: Regelmäßige Prüfungen in bestimmten Zeitabständen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Anlagen und Betriebsmittel sicher und ordnungsgemäß funktionieren. Die Prüfintervalle hängen von der Art der Anlage und den örtlichen Gegebenheiten ab.
  3. Prüffristen: Die DGUV Vorschrift 3 gibt genaue Prüffristen vor, je nach Art der Anlage und den spezifischen Bedingungen vor Ort.
  4. Dokumentation: Es ist wichtig, alle Prüfungen ordnungsgemäß zu dokumentieren. Dazu gehören Prüfberichte, Protokolle und Prüfplaketten, die auf den Anlagen angebracht werden können.
  5. Qualifikation der prüfenden Personen: Die Prüfungen müssen von befähigten Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse im Bereich Elektrotechnik und Arbeitssicherheit verfügen.

Die DGUV Vorschrift 3 soll sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher betrieben werden können, um Unfälle und Schäden zu verhindern. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland in Deutschland variieren, daher ist es wichtig, sich immer über die aktuellen Vorschriften und Regelungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Prüfungen können entweder durch firmeninterne Fachleute oder durch externe Dienstleister durchgeführt werden, sofern sie die erforderlichen Qualifikationen besitzen.

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An jedem Ort gleich: KFK Konrad® – Leitfaden für die korrekte Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Die Prüfung aller ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nehmen wir von KFK Konrad® immer nach der in den DIN VDE-Bestimmungen festgehaltenen Vorgehensweise vor. Unsere Elektrofachkräfte gehen bei der Einzelprüfung jedes Betriebsmittels nach dem A-F-M-D-Prinzip vor, um alle Vorgaben der Richtlinie abzudecken.

Augenscheinnahme: Das Betriebsmittel wird durch Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung untersucht.

Funktionstest: Eingehende Funktionsprüfung des Betriebsmittels

Messung: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen mit kalibrierten Messgeräten zur Feststellung der Einhaltung der Richtwerte. Dabei werden unter anderem z.B. folgende Werte geprüft: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom…

Dokumentation: Bei bestandener Prüfung erhält das Betriebsmittel eine Prüfplakette sowie ein Prüfprotokoll, das den Vorgaben der gesetzlichen Normen entspricht und gerichtsverwertbar ist.

Die Prüfung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DGUV V3, §2, Abschnitt 2, wonach die Prüfung ortsfester Betriebsmittel den „Elektrotechnischen Regeln“ entsprechen muss. Im Fall der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel kommen dabei die Richtlinien der VDE 0701/0702 zur Geltung.

Unsere Elektrofachkräfte bei KFK Konrad® werden in regelmäßigen Intervallen speziell für die Prüfung geschult und kennen die Normen und Vorschriften die für eine ordnungsgemäße Prüfung maßgeblich sind. Auch bei Änderungen der Vorschriften sind wir so stets im Bilde.  Wir arbeiten mit modernen Prüf- und Messgeräten, um präzise Ergebnisse zu erhalten.

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