DGUV V3 Prüfung Elektrogeräte
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Warum DGUV V3 Prüfungen an Elektrogeräten ?

Die „DGUV-Prüfung“ bezieht sich auf die Prüfung von Elektrogeräten gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dies ist eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, um sicherzustellen, dass elektrische Geräte sicher verwendet werden können und keine Gefahr für die Benutzer darstellen.

Die DGUV-Prüfung, früher bekannt als „BGV A3-Prüfung“ oder „VDE-Prüfung“, ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie bezieht sich auf die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen auf ihre elektrische Sicherheit. Dies umfasst unter anderem die Überprüfung von:

  1. Elektrischen Leitungen und Steckdosen.
  2. Elektrischen Werkzeugen und Maschinen.
  3. Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag, wie Schutzleiterprüfungen.
  4. Isolationswiderstand.
  5. Funktionalität von Sicherheitseinrichtungen.

Die genauen Anforderungen und Intervalle für die DGUV-Prüfung können je nach Art der elektrischen Geräte und Anlagen variieren. In der Regel erfolgen diese Prüfungen regelmäßig, oft jährlich, um sicherzustellen, dass die Geräte und Anlagen in einem sicheren Zustand sind.

Die DGUV-Prüfung sollte von geschultem Personal durchgeführt werden, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Prüfprotokollen dokumentiert, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften nachzuweisen.

Es ist wichtig, diese Prüfungen ernst zu nehmen, da sie dazu beitragen, Unfälle und Gefahren im Zusammenhang mit elektrischen Geräten zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Verstöße gegen die Vorschriften zur DGUV-Prüfung können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

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An jedem Ort gleich: KFK Konrad® – Leitfaden für die korrekte Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Die Prüfung aller ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nehmen wir von KFK Konrad® immer nach der in den DIN VDE-Bestimmungen festgehaltenen Vorgehensweise vor. Unsere Elektrofachkräfte gehen bei der Einzelprüfung jedes Betriebsmittels nach dem A-F-M-D-Prinzip vor, um alle Vorgaben der Richtlinie abzudecken.

Augenscheinnahme: Das Betriebsmittel wird durch Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung untersucht.

Funktionstest: Eingehende Funktionsprüfung des Betriebsmittels

Messung: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen mit kalibrierten Messgeräten zur Feststellung der Einhaltung der Richtwerte. Dabei werden unter anderem z.B. folgende Werte geprüft: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom…

Dokumentation: Bei bestandener Prüfung erhält das Betriebsmittel eine Prüfplakette sowie ein Prüfprotokoll, das den Vorgaben der gesetzlichen Normen entspricht und gerichtsverwertbar ist.

Die Prüfung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DGUV V3, §2, Abschnitt 2, wonach die Prüfung ortsfester Betriebsmittel den „Elektrotechnischen Regeln“ entsprechen muss. Im Fall der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel kommen dabei die Richtlinien der VDE 0701/0702 zur Geltung.

Unsere Elektrofachkräfte bei KFK Konrad® werden in regelmäßigen Intervallen speziell für die Prüfung geschult und kennen die Normen und Vorschriften die für eine ordnungsgemäße Prüfung maßgeblich sind. Auch bei Änderungen der Vorschriften sind wir so stets im Bilde.  Wir arbeiten mit modernen Prüf- und Messgeräten, um präzise Ergebnisse zu erhalten.

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