An jedem Ort, zu jeder Zeit
KFK® Prüfservice seit über 30 Jahren!

Da Ihre ortsfesten Betriebsmittel nicht zu uns kommen, kommt KFK Konrad® zur Prüfung zu Ihnen

An jedem Ort, zu jeder Zeit, KFK® Elektroprüfservice deutschlandweit: Geprüfte Sicherheit für störungsfreie Betriebsabläufe

Gemäß §2 Absatz (1) der DGUV  3 gelten alle Gegenstände und Geräte als elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift, die in einzelnen Teilen oder als Gesamtanlage zum Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen eingesetzt werden. Unter diese Definition fallen auch sogenannte ortsfeste elektrische Betriebsmittel, die in jedem Unternehmen in großer Zahl zu finden sind, da beispielsweise Wandsteckdosen oder fest installierte Beleuchtungsmittel darunter gezählt werden. Des Weiteren gelten alle fest verankerten, im Mauerwerk befestigten oder sehr massive und schwere Betriebsmittel mit elektrischen Elementen als ortsfeste Betriebsmittel. Auch fest installierte Geräte mit einer beweglichen Anschlussleitung fallen unter die gesetzliche Norm.

Die Sicherheitsprüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel muss gemäß DGUV Vorschrift 3 nach den Bestimmungen und Vorgaben der DIN VDE 701-702 durchgeführt werden. Sie muss ausnahmslos von allen Unternehmen durchgeführt werden, um den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen nachzukommen. Darüber hinaus erfüllen Sie als Unternehmer damit Ihre Pflichten im Hinblick auf Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter und können gegebenenfalls teuren und langwierigen Produktionsausfällen vorbeugen.

Wir, die Prüfexperten von KFK Konrad®, beraten Sie gerne im Hinblick auf eine fristgerechte und vollumfängliche Prüfung Ihrer Betriebsmittel. Unsere Prüfer sind durch Ihre Einstufung als Elektrofachkräfte zur Durchführung befähigt und verwenden für die Prüfung zertifizierte Mess- und Prüfgeräte.

Bundes- und europaweit kommen wir von KFK Konrad® gerne in Ihr Unternehmen um ortsfeste elektrische Betriebsmittel für Sie zu prüfen, an welchem Ort sie sich auch immer befinden.

An jedem Ort gleich: KFK Konrad® – Leitfaden für die korrekte Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Die Prüfung aller ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nehmen wir von KFK Konrad® immer nach der in den DIN VDE-Bestimmungen festgehaltenen Vorgehensweise vor. Unsere Elektrofachkräfte gehen bei der Einzelprüfung jedes Betriebsmittels nach dem A-F-M-D-Prinzip vor, um alle Vorgaben der Richtlinie abzudecken.

Augenscheinnahme: Das Betriebsmittel wird durch Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung untersucht.

Funktionstest: Eingehende Funktionsprüfung des Betriebsmittels

Messung: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen mit kalibrierten Messgeräten zur Feststellung der Einhaltung der Richtwerte. Dabei werden unter anderem z.B. folgende Werte geprüft: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom…

Dokumentation: Bei bestandener Prüfung erhält das Betriebsmittel eine Prüfplakette sowie ein Prüfprotokoll, das den Vorgaben der gesetzlichen Normen entspricht und gerichtsverwertbar ist.

Die Prüfung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DGUV V3, §2, Abschnitt 2, wonach die Prüfung ortsfester Betriebsmittel den „Elektrotechnischen Regeln“ entsprechen muss. Im Fall der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel kommen dabei die Richtlinien der VDE 0701/0702 zur Geltung.

Unsere Elektrofachkräfte bei KFK Konrad® werden in regelmäßigen Intervallen speziell für die Prüfung geschult und kennen die Normen und Vorschriften die für eine ordnungsgemäße Prüfung maßgeblich sind. Auch bei Änderungen der Vorschriften sind wir so stets im Bilde.  Wir arbeiten mit modernen Prüf- und Messgeräten, um präzise Ergebnisse zu erhalten.

Prüffristen für ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme einer Prüfung unterzogen werden. Auch nach einer technischen Änderung oder Wiederinbetriebnahme nach einer Reparatur muss eine erneute Prüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgen, um den ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen. Im Rahmen dieser Prüfungen wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, aus der sich die Fristen für die Wiederholungsprüfungen ableiten.

In der DGUV V3 wird eine Prüffrist von 6 Monaten als Anhaltspunkt empfohlen. Diese kann aber bei einem überdurchschnittlich guten Prüfergebnis auch verlängert werden. Als Maximalwerte gelten für Werk- und Produktionsstätten sowie Baustellen 1 Jahr, für Büros oder ähnliche Betriebsstätten 2 Jahre.

Da die Prüfungen verpflichtend sind, haftet jedes Unternehmen laut Betriebssicherheitsverordnung selbst für die Wahrung der Fristen und eine fachgerecht durchgeführte Prüfung.

KFK Konrad® berät Sie gerne zu allen Themen rund um die Prüfung ortfester Betriebsmittel. Unsere Fachkräfte arbeiten dabei auch einen Prüfungszeitplan für Sie aus.

KFK Konrad® in jedem Ort: Prüfung ortsgebundener Betriebsmittel

Unsere Prüfspezialisten sind in ganz Deutschland für Sie zu erreichen und bundesweit im Einsatz. Wir kommen gerne in Ihr Unternehmen, um Sie zu beraten, Ihre ortsgebundenen Betriebsmittel zu prüfen und bei Bedarf Lösungen vorzuschlagen oder gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Auch bei der Überwachung der Prüffristen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

In vielen deutschen Städten sind hochqualifizierten KFK Konrad® Prüftechniker direkt vor Ort:

München, Ingolstadt, Augsburg, Nürnberg, Stuttgart, Regensburg, Rosenheim, Dingolfing, Berlin, Dresden, Leipzig, Hamburg, Bremen, Lübeck, Kiel, Rostock, Frankfurt, Mannheim, Köln, Düsseldorf, Bochum, Wolfsburg, Wiesbaden, Bamberg, Bayreuth, Bonn, Bremen, Böblingen, Chemnitz, Dasing, Dortmund, Eichstätt, Erfurt, Esslingen, Essen, Fürth, Greding, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Kassel, Magdeburg, Mainz, Memmingen, Münster, Osnabrück, Oldenburg, Passau, Potsdam, Pforzheim, Paderborn, Pfaffenhofen, Saarbrücken, Schweinfurt, Straubing, Ulm, Würzburg.

Von diesen Städten aus ist uns kein Weg zu weit, um Ihre elektrischen Maschinen zu prüfen.

Wir prüfen Ihre ortsgebundenen elektrischen Betriebsmittel in folgenden Bundesländern und Erdteilen:

Bayern, Franken, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Norddeutschland, Brandenburg, Sachsen, bundesweit, europaweit und  sogar weltweit ….

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